Die Feuerwehr Oberwölz

 

Die Feuerwehr ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, die Pflichten, Aufgaben und Aufteilung
sind im Landesfeuerwehrgesetz und in den Satzungen niedergeschrieben.
Hier sind einige der wichtigsten Gesetze:

 

  • Der freiwillig geleistete Feuerwehrdienst ist ein Ehrendienst.

 

  • Der Feuerwehr obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung
    von Bränden und Abwehr sonstiger Gefahren in örtlicher und überörtlicher
    Natur, die der Allgemeinheit, und einzelnen Personen, der Umwelt, Sachen
    oder Tieren drohen.

 

  • Aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind jene Personen, die das
    16. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst
    geeignet sind und die nicht wegen eines Verbrechens vorbestraft sind.

 

  • Die Angelobung erfolgt während der Wehrversammlung, nach Verlesung des Gelöbnisses
    wird durch einen Handschlag die Treue zur Feuerwehr bestätigt.

                   "Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmann
                    pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen,
                    meinen Vorgesetzten gehorsam und allen ein treuer Kamerad zu sein."

 

  • Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden in einer eigenen
    Wahlversammlung von den Mitgliedern auf fünf Jahre gewählt.

 

  • Die Feuerwehrmitglieder gelten bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes als Beamte
    im Sinne des §74 Z4 des Strafgesetzbuches und genießen den besonderen Schutz,
    den das Strafgesetzbuch den in Ausübung ihres Dienstes befindlichen Beamten gewährt.